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   LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17 B   

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https://dejure.org/2018,32342
LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17 B (https://dejure.org/2018,32342)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17 B (https://dejure.org/2018,32342)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 03. September 2018 - L 1 SF 1200/17 B (https://dejure.org/2018,32342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 S 1 RVG, § 2 Abs 2 RVG, § 14 Abs 1 RVG, Nr 3102 RVG-VV, Nr 3106 RVG-VV
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der Verfahrens- und der Terminsgebühr; Voraussetzung der Zuerkennung der Höchstgebühr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach herrschender Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - Az.: B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B m.w.N., nach juris).

    Zu berücksichtigen ist der zeitliche Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieb und objektiv verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, a.a.O.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. März 2011 - L 6 SF 1418/10 B, nach juris).

    Unter der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit wird die Intensität der Arbeit verstanden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris).

  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Eine solche Schlussfolgerung lässt sich auch nicht den Beschlüssen des Thüringer Landessozialgerichts vom 11. November 2013 und 14. März 2001 (L 6 SF 230/13 B und L 6 B 3/01 SF, nach juris) entnehmen, weil dort neben der Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger auch die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit andere Gesichtspunkte überwog.

    Diese lag hier bei einer Dauer von 10 Minuten weit unter der durchschnittlichen Dauer einer sozialgerichtlichen Verhandlung (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 11. November 2013 - L 6 SF 230/13 B m.w.N., nach juris).

  • LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Eine überdurchschnittliche Schwierigkeit hätte einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Gutachten erfordert (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erheblicher Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach herrschender Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - Az.: B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss 14. Februar 2011 - Az.: L 6 SF 1376/10 B, nach juris); dann erfolgt eine Festsetzung - wie hier - nur in Höhe der angemessenen Gebühren.
  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Zu berücksichtigen ist der zeitliche Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieb und objektiv verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, a.a.O.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. März 2011 - L 6 SF 1418/10 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Eine solche Schlussfolgerung lässt sich auch nicht den Beschlüssen des Thüringer Landessozialgerichts vom 11. November 2013 und 14. März 2001 (L 6 SF 230/13 B und L 6 B 3/01 SF, nach juris) entnehmen, weil dort neben der Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger auch die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit andere Gesichtspunkte überwog.
  • LSG Thüringen, 13.08.2015 - L 6 SF 515/15

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über die Bewilligung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Der durchschnittliche Umfang orientiert sich am Leitbild der zugehörigen Verfahrensordnung am Ablauf eines Verfahrens (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13. August 2015 - L 6 SF 515/15 B, nach juris), jeweils bezogen auf das in der jeweiligen Gebührenziffer umschriebene Tätigkeitsfeld.
  • LSG Thüringen, 27.01.2015 - L 6 SF 1533/14

    Keine Prozesskostenhilfe für das Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Die Beschwerdefrist beträgt nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG zwei Wochen (nicht: ein Monat) und die Einlegung der Beschwerde beim Thüringer Landessozialgericht wahrt die Frist nicht (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 7 Satz 3 RVG; vgl. u.a. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 6 SF 1533/14 B); dann gilt die Jahresfrist, die hier gewahrt ist.
  • LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 1312/16

    Höhe der in einem Verfahren der Grundsicherung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17
    Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit war im Vergleich mit den übrigen sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 1312/16 B m.w.N., nach juris) unterdurchschnittlich.
  • LSG Thüringen, 30.08.2002 - L 6 B 3/02
  • LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 628/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Eine solche Schlussfolgerung lässt sich auch nicht den Beschlüssen des Thüringer Landessozialgerichts vom 11. November 2013 und 14. März 2001 (L 6 SF 230/13 B und L 6 B 3/01 SF, nach juris) entnehmen, weil dort neben der Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger auch die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit andere Gesichtspunkte überwog (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - L 1 SF 1200/17 B).
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